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AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) Djacenko & Meisner Holding GmbH, Kronacher Straße 21, 96472 Rödental (Nachfolgend: ECM) gegenüber Unternehmern und Kaufleuten.

§ 1 Anwendungsbereich, Geltung
(1) Alle Lieferungen, Leistungen und Angebote von ECM erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese sind Bestandteil aller Verträge, die ECM mit seinen Vertragspartnern (nachfolgend auch „Kunde“ genannt) über die von ihr angebotenen Lieferungen oder Leistungen schließt. Sie gelten auch für alle zukünftigen Lieferungen, Leistungen oder Angebote an den Auftraggeber, selbst wenn sie nicht nochmals gesondert vereinbart werden.

(2) ECM geht ausschließlich Verträge mit Kunden ein, die Unternehmer und Kaufleute im Sinne des § 14 BGB sind.

(3) Geschäftsbedingungen des Kunden oder Dritter finden keine Anwendung, auch wenn ECM ihrer Geltung im Einzelfall nicht gesondert widerspricht. Selbst wenn ECM auf ein Schreiben oder eine E-Mail Bezug nimmt, das Geschäftsbedingungen des Kunden oder eines Dritten enthält oder auf solche verweist, liegt darin kein Einverständnis mit der Geltung jener Geschäftsbedingungen.

§ 2 Leistungen von ECM, Bedingungen
‍(1) ECM erbringt individuelle Beratungs- und Agenturdienstleistungen im Onlinemarketing und Onlinevertrieb.

(2) Soweit nicht ausdrücklich schriftlich abweichend vereinbart, schuldet ECM dem Kunden nicht die Erbringung eines Werks / konkreten Erfolgs.

(3) Es besteht kein Anspruch des Kunden auf Erreichen eines bestimmten Ergebnisses in vor von z.B Umsatz oder Verkäufe.

(4) Der Kunde hat die ihm obliegenden Mitwirkungshandlungen stets vollständig und fristgemäß auf erstes Anfordern von ECM zu erbringen. Unterlässt der Kunde eine Mitwirkungshandlung und verhindert damit die Leistungserbringung durch ECM, bleibt der Vergütungsanspruch von ECM unberührt.

(5) In Bezug auf die von ECM zu erbringenden Dienstleistungen gegenüber dem Kunden steht ECM in Bezug auf die Ausführung ein Leistungsbestimmungsrecht nach § 315 BGB zu.

(6) ECM ist berechtigt, dem Kunden geschuldete Leistungen auch von Erfüllungsgehilfen / Subunternehmern und Dritten erbringen zu lassen.

(7) Von ECM in Aussicht gestellte Fristen zur Leistungserbringung sind nicht bindend und erfolgen stets unter dem Vorbehalt hinreichender Mitwirkungshandlungen des Kunden.

(8) Sofern unsere Leistungen von sog. Resellern angeboten und vertrieben werden (zB Copecart, Digistore24), gelten ergänzend deren Bedingungen.

(9) Sofern zwischen ECM und dem Kunden sogenannte Video-Calls vereinbart werden, sind die vereinbarten Termine verbindlich.

(10) Der Kunde hat die für die Inanspruchnahme der Dienstleistungen von ECM erforderlichen technischen Voraussetzungen stets zu gewährleisten.

(11) Etwaige Kosten für Drittanbieter sind in der mit ECM vereinbarten Pauschalvergütung nicht enthalten. Etwaige Vertragsverhältnisse mit Dritten geht der Kunde ausschließlich selbst ein.

§ 3 Zustandekommen von Verträgen
‍(1) Der Vertragsschluss zwischen ECM und dem Kunden kann fernmündlich, schriftlich oder in Textform erfolgen.

(2) Bei fernmündlich geschlossenen Verträgen besteht kein Anspruch des Kunden, eine separate Auftragsbestätigung zu erhalten.

§ 4 Zahlungen, Preise, Bedingungen
(1) Die Preise, die von ECM angegeben und mitgeteilt werden, sind verbindlich. Die mitgeteilten Preise verstehen sich jeweils netto zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer.

(2) Die Bezahlung der Leistungen von ECM erfolgt sofort nach Rechnungserteilung, gegebenenfalls unter der Zuhilfenahme von Zahlungsdienstleistern. Die Vergütung der Dienste von ECM ist grundsätzlich bei Abschluss des Vertrags fällig, es sei denn, das Angebot von ECM ist anders lautend.

(3) Sofern der SEPA-Lastschrifteinzug vereinbart wird, hat der Kunde ECM nach Vertragsschluss ein schriftliches SEPA-Lastschriftmandat zu erteilen. Dieses wird auf Anforderung von ECM überlassen.

(4) ECM stellt dem Kunden eine ordnungsgemäße und die Umsatzsteuer ausweisende Rechnung aus (ggf. durch Erfüllungsgehilfen).

(5) Für den Fall, dass vereinbarte Lastschriften nicht vom Konto des Kunden eingezogen werden können und eine Rückbuchung erfolgt, ist der Kunde verpflichtet, den geschuldeten Betrag binnen fünf Werktagen nach Rückbuchung an ECM zu überweisen und die durch die Rückbuchung veranlassten Kosten zu übernehmen.

(6) Die Aufrechnung mit Gegenforderungen ist wechselseitig nur zulässig, wenn der jeweils andere Vertragspartner die Aufrechnung anerkannt hat oder diese rechtskräftig festgestellt ist. Dasselbe gilt für die Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts durch eine Vertragspartei.

‍§ 5 Kündigung, Laufzeit
(1) Der Vertrag hat die individualvertraglich festgelegte Laufzeit. Für die Dauer der Laufzeit steht dem Kunden kein Kündigungsrecht zu.

(2) Die Vertragslaufzeit verlängert sich vorbehaltlich anders lautender Vereinbarung zwischen uns und dem Kunden jeweils um die Dauer der Erstlaufzeit, wenn nicht eine der Vertragsparteien den Vertrag spätestens 4 Wochen vor Ablauf der Erstlaufzeit oder der verlängerten Laufzeit (= Kündigungsfrist) gekündigt hat. Kündigungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

(3) Freie Kündigungsrechte während der Laufzeit des Vertrags sind ausgeschlossen.

(4) Kündigungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

(5) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt stets unberührt.

§ 6 Verzug / Rücktritt
‍(1) Fristen für die Leistungserbringung durch ECM beginnen nicht, bevor der Rechnungsbetrag bei ECM eingegangen ist und vereinbarungsgemäß die für die Dienstleistungen notwendigen Daten bei ECM vollständig vorliegen beziehungsweise die notwendigen Mitwirkungshandlungen komplett erbracht sind.

(2) Ist der Kunde mit fälligen Zahlungen im Verzug, behält ECM sich vor, weitere Leistungen bis zum Ausgleich des offenen Betrages nicht auszuführen.

(3) Ist der Kunde im Fall der Ratenzahlung mit mindestens zwei fälligen Zahlungen gegenüber ECM in Verzug, ist ECM berechtigt, den Vertrag außerordentlich zu kündigen und die Leistungen einzustellen. ECM wird die gesamte Vergütung, die bis zum nächsten ordentlichen Beendigungstermin fällig wird, als Schadensersatz geltend zu machen.

(4) Etwaige freie Kündigungsrechte des Kunden werden ausgeschlossen.

§ 7 Erfüllung
(1) ECM wird die vereinbarten Dienstleistungen gemäß Angebot mit der erforderlichen Sorgfalt durchführen. ECM ist berechtigt, sich dazu der Hilfe Dritter zu bedienen.

(2) Ist ECM gehindert, die vereinbarten Dienstleistungen zu erbringen und stammen die Hinderungsausgründe aus der Sphäre des Kunden, bleibt der Vergütungsanspruch von ECM unberührt.

§ 8 Verhalten und Rücksichtnahme

‍(1) Der Kunde hat die üblichen Verhaltensweisen eines redlichen Kaufmanns/Unternehmers gegenüber ECM zu gewährleisten. ECM behält sich vor, jede rechtswidrige und/oder unsachgemäße beziehungsweise sachgrundlose Äußerung über unser Unternehmen und unsere Dienstleistungen, sei es durch Kunden, Mitbewerber oder anderweitige Dritte, insbesondere unwahre Tatsachenbehauptungen und Schmähkritiken, zivilrechtlich zu verfolgen und darüber hinaus ohne Vorankündigung zur Strafanzeige zu bringen.

(2) Sämtliche Inhalte der Zusammenarbeit zwischen ECM und dem Kunden unterliegen dem gegenseitigen Stillschweigen und dürfen Dritten nicht offenbart werden. Davon ausgenommen sind Verpflichtungen gegenüber Hoheitsträgern, Behörden, Gerichten und Organen der Rechtspflege. Der Kunde hat insoweit involvierte Drittdienstleister/Subunternehmer entsprechend zu verpflichten. Bei Verstößen gilt eine angemessene und im Einzelfall von ECM zu bestimmende Vertragsstrafe, höchstens jedoch 15.000,00 Euro, als verwirkt.

§ 9 Schutzrechte Dritter
Der Kunde gewährleistet, dass ECM überlassene Arbeitsmaterialien (z.B. Fotos) frei von Rechten Dritter sind oder die für die Zwecke des Hauptvertrags erforderlichen Genehmigungen vorliegen. Der Kunde stellt ECM insoweit von jeglicher Inanspruchnahme Dritter frei.

(1) Der Kunde erhält ein einfaches und nicht übertragbares Nutzungsrecht in Bezug auf die von ECM erstellten und zur Verfügung gestellten Arbeits- und Leistungsergebnisse. Leistungs- und Arbeitsergebnisse im Sinne des zugrunde liegenden Vertrags sind alle Werk- bzw. Dienstleistungen oder Teile davon, die von ECM für den Kunden erstellt wurden (z B alle Informationen, Dokumente, Auswertungen, Videos, Fotos, im Rahmen der Auftragserfüllung erworbenes Knowhow, Werbeanzeigen, Zeichnungen, Materialien, Pflichtenhefte, Programmentwürfe, (elektronische) Dateien, Datensammlungen, Individualsoftware einschließlich dazugehöriger Dokumentation, Handbücher und IT-Systeme in Form von Quellcodes oder in sonstiger Form). Solange Arbeitsergebnisse nicht fertig gestellt sind, gelten die entsprechenden Teilergebnisse als Arbeitsergebnisse im Sinne dieses Vertrages.

(2) Absatz 1 gilt ausschließlich unter dem Vorbehalt, dass der Kunde die ECM nach dem Hauptvertrag zustehende Vergütung vollständig entrichtet hat.

(3) Ist Ratenzahlung vereinbart, geht das nach Absatz 1 benannte Nutzungsrecht erst mit vollständiger Zahlung der letzten Rate an ECM über.

(4) Die Weitergabe der Arbeits- und Leistungsergebnisse an Dritte (auch verbundene Unternehmen) wird ausgeschlossen. Gleiches gilt für eine Bearbeitung nach § 23 UrhG.

§ 10 Widerrufsrecht
‍Ein Widerrufsrecht für Unternehmer im Sinne des § 14 BGB besteht weder von Gesetzes wegen noch wird ein solches von der ECM anderweitig eingeräumt.

§ 11 Haftung
‍(1) ECM haftet auf Schadensersatz – gleich aus welchem Rechtsgrund - nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet ECM nura) für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,b) für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf); in diesem Fall ist die Haftung jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.

(2) In den Grenzen nach Absatz 1 haftet ECM nicht für Daten- und Programmverluste. Die Haftung für Datenverlust wird der Höhe nach auf den typischen Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der bei regelmäßiger und gefahrentsprechender Anfertigung von Sicherungskopien eingetreten wäre. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt ebenso stets unberührt wie die für die Übernahme einer Garantie.

§ 12 Datenschutz und Datensicherheit
(1) Der Kunde versichert, bei der Weitergabe personenbezogener Daten an ECM die Vorschriften der Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) einzuhalten.

(2) Der Kunde stellt ECM von der Haftung wegen Verstößen gegen die DS-GVO und das BDSG im Rahmen des Vollzugs des Hauptvertrags frei, es sei denn, ECM hat diese Verstöße zu verantworten.

§ 13 Schlussbestimmungen
(1) Abweichungen von diesen AGB sind nur wirksam, wenn sie schriftlich vereinbart wurden. Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Kunden einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen AGB. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist ein schriftlicher Vertrag bzw. die schriftliche Bestätigung von ECM maßgebend.

(2) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Erfüllungsort ist der Sitz von ECM. Ausschließlicher kaufmännischer Gerichtsstand ist der Sitz von ECM.

§ 14 Netiquette
(1) Der Kunde hat im Rahmen des vereinbarten Vertragsverhältnisses stets respektvoll mit anderen Kunden und auch unseren Mitarbeitern umzugehen.

(2) Bei schuldhaften Zuwiderhandlungen sind wir nach einmaliger Vorwarnung berechtigt, den Kunden von der Teilnahme an unseren Events und Community-Gruppen auszuschließen beziehungsweise den Zugang zu unseren Programm- und Trainingsinhalten nach billigem Ermessen vorübergehend oder dauerhaft zu sperren. Die vertraglichen Verpflichtungen des Kunden bleiben in so einem Fall unberührt.

§ 15 Unzulässiges Teilen von Login-Daten
(1) Der Kunde ist nicht berechtigt die von uns erhaltenen Account-Login-Daten zu unseren Programm- und Trainingsinhalten an Dritte weiterzugeben, es sei denn, wir haben einer solchen Weitergabe schriftlich zugestimmt (zum Beispiel hinsichtlich eines Geschäftspartners des Kunden).

(2) Wir sind berechtigt, den Zugang zu unseren IT-Systemen per IP-Abgleich dauerhaft zu überwachen. Der Einsatz von Technologien, welche die IP-Adresse des Nutzers beim Zugriff auf unsere Programm- und Trainingsinhalte verschleiert, verfälscht oder anonymisiert, ist verboten.

(3) Bei schuldhafter Zuwiderhandlung gegen die Verpflichtungen aus Absatz 1 und 2 sind wir berechtigt, den Account des Kunden zu unseren Systemen nach billigem Ermessen vorübergehend oder dauerhaft zu sperren. Die vertraglichen Verpflichtungen des Kunden bleiben in diesem Fall unberührt.

(4) Unerlaubtes Teilen von Login-Daten (Account-Sharing) ist eine Straftat, welche wir zivil- und strafrechtlich verfolgen lassen.

Wir haben keine Kunden.
Nur
gemeinsame Partner.

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